Deine Vorteile bei LOCO Service

Deine Vorteile bei LOCO Service

Verdienst, Vertrag und mehr in der Zeitarbeit

Bei LOCO Service wartet ein sicherer Arbeitsplatz auf dich – mit pünktlicher Bezahlung, kostenlosen Schulungen, Urlaubsanspruch, Weihnachtsgeld und vielen weiteren Pluspunkten. Wir helfen dir beim Start im Kundenunternehmen, im Umgang mit Behörden und bei der Wohnungssuche. Wir freuen uns außerdem, unseren Mitarbeiter*innen zum festen Job zu verhelfen!

Deine Vorteile

Als Arbeitnehmer*in in der Zeitarbeit profitierst du von allen Arbeitnehmerrechten: Du erhältst einen Arbeitsvertrag – mit Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Weihnachts- und Urlaubsgeld. Wir wenden den Tarifvertrag der BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) an, Schicht- und Überstundenzuschläge sind ebenso Teil des Vertrags wie voller Überstundenausgleich. Über LOCO Service bist du außerdem in der gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung versichert. Solltest du erkranken, erhältst du eine Lohnfortzahlung.

Wichtig ist uns bei LOCO Service: Ein Job bei uns bietet nicht nur die Vorteile sämtlicher Arbeitnehmer-Rechte, er ist auch ein Sprungbrett für unsere Mitarbeiter*innen: von der Zeitarbeit zum festen Job! Schließlich ist die Übernahme unserer Beschäftigten durch den Entleiherbetrieb jederzeit möglich und nach neun Monaten sogar kostenfrei.

Persönliche Ansprechpartner*innen greifen dir beim Start im Betrieb und darüber hinaus unter die Arme. Wir helfen außerdem bei der Wohnungssuche und durch den Behördendschungel. Und bieten unseren Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, an kostenlosen Ausbildungen teilzunehmen, zum Beispiel zum/zur Gabelstapler-Fahrer*in oder Brandschutzhelfer*in.

Über uns

In den 1990er-Jahren gegründet, startete LOCO Service unter neuer Führung 2008 im Projektgeschäft und Outsourcing neu durch. Seit 2012 konzentrieren wir uns auf Arbeitnehmerüberlassung mit Personaldienstleistung aller Art, speziell in der Logistik. Wir beschäftigen mehrere hundert Mitarbeiter*innen aus Deutschland und ganz Europa.

So startest du bei LOCO Service durch

Du hast in unserer Jobbörse ein passendes Stellenangebot gefunden oder bewirbst dich einfach spontan – egal wie, wir freuen uns über jede*n Bewerber*in. Abhängig vom Einsatzort stellst du sich an einem unserer Standorte vor. Im besten Fall wirst du direkt Teil unseres Teams – ansonsten bemühen wir uns, eine Stelle für dich zu finden.

Am Beginn deiner Arbeit bei LOCO Service steht der Arbeitsvertrag, der unter anderem Arbeitsbedingungen, Lohnzahlung und Urlaubsanspruch regelt. Krankmeldungen klärst du ebenso mit uns ab wie Urlaubswünsche und Überstundenabbau. Wir übernehmen dann die Absprache mit dem Kundenunternehmen, in dem du eingesetzt bist. Deinen Lohn erhältst du direkt von LOCO Service. Und du wirst auch dann bezahlt, wenn wir dich ausnahmsweise nicht vermitteln können – dieses Risiko tragen wir.

So viel verdienst du in der Zeitarbeit

In Deutschland gibt es zwei Tarife in der Zeitarbeit: Jenen der BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) und der IGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.). Wir wenden BAP-Tarif an. Das bedeutet:

Je nach Entgeltgruppe und Qualifikation verdienst du im gesamten Tarifgebiet von 13,50 Euro bis zu 25,89 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn in der Zeitarbeit liegt damit über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von bundesweit derzeit 12,41 Euro pro Stunde.

Dazu kommen Erfahrungszuschläge, Jahresurlaub – abhängig von der Beschäftigungsdauer – sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld, gestaffelt nach Dauer der Betriebszugehörigkeit. Nach neun Monaten bei LOCO Service steigt der Lohn automatisch um 1,5 Prozentpunkte, nach zwölf Monaten um drei Prozentpunkte.

AÜG-Reform

Am 1. April 2017 ist die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, kurz AÜG, in Kraft getreten. Ein wichtiger Punkt darin ist „Equal Pay“ (gleicher Lohn): Wird ein*e Arbeitnehmer*in über neun Monate hinweg an denselben Kundenbetrieb überlassen, hat sie oder er das Recht auf dieselbe Bezahlung wie Stammbeschäftigte dieses Unternehmens. In die Berechnung fließen alle Einsatzzeiten und Zeitarbeitsunternehmen ein, bei denen ein*e Mitarbeiter*in beschäftigt war – außer es liegen mehr als drei Monate dazwischen.
Ein weiterer wichtiger Punkt der AÜG-Reform ist die Höchstüberlassungsdauer. Leiharbeitnehmer*innen dürfen nicht mehr als 18 aufeinanderfolgende Monate beim selben Kundenbetrieb beschäftigt sein, auch nicht über verschiedene Zeitarbeitsunternehmen. Bei längerer Einsatzdauer müssen mindestens drei Monate und ein Tag Pause zwischen den Überlassungen liegen – Urlaub und Krankheit zählen hier allerdings nicht. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel über Tarifverträge in der Metallbranche oder Betriebsvereinbarungen.
Arbeitnehmer*innen der Zeitarbeit haben durch die AÜG-Reform außerdem mehr Rechte im Betriebsrat des Unternehmens, an das sie entliehen werden. Sind sie dort länger als sechs Monate und einen Tag tätig, müssen sie zur Berechnung von Schwellenwerten einbezogen werden. Das bedeutet, dass Leiharbeitnehmer*innen zu den Mitarbeiter*innen des Entleihbetriebes gezählt werden, was Rechte wie die Größe des Betriebsrats, die Verringerung der Arbeitszeit oder die Einrichtung eines Pausenraums betrifft.
Bei Streiks gilt: Leiharbeitnehmer*innen dürfen währenddessen keine Arbeiten ausführen, die sonst (auch) von jenen Mitarbeiter*innen erledigt werden, die gerade streiken.

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Oder ruf uns an unter 0911 / 42 47 444

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